Haushaltssatzung 2025 und Informationen zur Beitragshebung

Sehr geehrtes Mitglied, 

die Haushaltssatzung 2025 finden Sie unter Verband/Satzung. Die Beiträge bleiben 2025 stabil. Grundbeitrag = 3,00 €/Mitglied und Flächenbeitrag: 4,20 € / BE. Die Beitragshebung erfolgt per 01.07.2025.

Hintergründe zur Beitragshebung: Mit ihrem Grundstück sind Sie nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben als Eigentümer/in Mitglied des GPV Krückau-Pinnau (dingliche Mitgliedschaft). Die Gewässerunterhaltungspflicht ist nach LWG von den Wasser- und Bodenverbänden zu erfüllen. Die Aufgabe des Verbandes sind im Wesentlichen  die Gewässerunterhaltungsarbeiten. Durch diese Arbeiten wird der schadlose Abfluss von Oberflächen- und Sickerwasser sichergestellt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Mitglieder dem Verband die notwendigen Beiträge zu leisten.

Eigentümer/innen die dem Verband am 01.01. jeden Jahres bekannt sind, sind beitragspflichtig. Informationen zu den Grundstücken und den Eigentümern erhalten die Verbände vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation, allerdings mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung. 

Hinweis zu Unterhaltungsarbeiten

Bei den Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Verbandsgewässern weisen wir darauf hin, dass für die Arbeiten Grundstücke in Anspruch genommen werden und der Grabenaushub auf die angrenzenden Ländereien abgelegt werden kann. Bitte markieren Sie die Drainausläufe /Rohrausläufe um einen ordnungsgemäßen Einsatz der Maschinen zu gewährleisten.